Vor Kurzem wurde die Polizei zu einem Einsatz gerufen:
Der Halter einer Hündin musste plötzlich ins Krankenhaus. Damit das Tier gut versorgt ist, übernahm die Polizei die Hündin zunächst – und kontaktierte daraufhin eine private Organisation (Organisation A).
Doch dort wusste man mit der Situation nicht viel anzufangen. Man empfahl, das Veterinäramt einzuschalten und die Hündin ins Tierheim zu bringen – eine Notlösung, die weder dem Tier noch dem Halter wirklich hilft. Außerdem hatte Organisation A keine privaten Unterbringungsmöglichkeiten.
Schließlich griff die Polizei erneut zum Telefon – und rief beim Tiernotruf Saarland e.V. an.
Nur 20 Minuten später war eine geeignete private Pflegestelle gefunden, in der die Hündin liebevoll aufgenommen wurde. ❤️
Genau für solche Fälle ist der Tiernotruf Saarland spezialisiert und vorbereitet. Unser Verein arbeitet seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit Polizei, Ordnungsämtern und Tierärzten und hat ein funktionierendes Netzwerk aus erfahrenen Pflegestellen, die kurzfristig einspringen können.
Auch der rechtliche Aspekt wurde geklärt: Da es sich nicht um einen Fundhund im Sinne des BGB, sondern lediglich um eine vorübergehende Unterbringung handelt, liegt die Zuständigkeit klar auf Seiten des Tiernotrufs. Wir wissen, was wir tun – und handeln zum Wohl des Tieres und seines Halters. 🐕💪
➡️ Schnell, kompetent und mit Herz – genau dafür steht der Tiernotruf Saarland e.V.

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