Der Tag begann mit einer Weiterfahrt: Der am Vorabend in Quierschied geborgene Igel wurde am frühen Morgen zur fachgerechten Versorgung an die Wildtierauffangstation Eppelborn übergeben. Doch bereits auf dem Rückweg nach Völklingen folgte der nächste Einsatz – diesmal aus Schiffweiler.

Eine Zwergfledermaus wurde seit drei Tagen regungslos an einer Hausmauer hängend beobachtet – ein Zustand, der bei dieser Tierart ohne aktive Flugphasen auf eine Verletzung oder akute Schwächung hinweist. Nach kurzer Begutachtung vor Ort wurde festgestellt das dieses Tier bereits verendet war.


Zwei junge Igel waren in eine rund 40 cm tiefe Grube (geplant für die Aufstellung eines Müllbehälters) gestürzt und konnten sich eigenständig nicht mehr befreien. Die Finder meldeten, dass sich auf beiden Seiten der angrenzenden Gärten aktive Mähroboter befinden – eine potenzielle Gefahrenquelle, insbesondere für Jungtiere, die sich durch Stress oder Traumata des Sturzes nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Nach Inaugenscheinnahme und Einschätzung der Lage vor Ort wurde entschieden, beide Tiere aufzunehmen, um sie auf etwaige innere Verletzungen zu untersuchen und einer kurzfristigen Beobachtung zuzuführen. Auch diese beiden Igel wurden daraufhin zur Wildtierauffangstation nach Eppelborn gebracht.

Gemäß § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist das vorübergehende Aufnehmen verletzter, hilfloser oder erkennbar gefährdeter Wildtiere ausdrücklich erlaubt, sofern das Ziel die Wiederherstellung der Gesundheit und die spätere Wiederauswilderung ist.
In allen oben genannten Fällen lagen konkrete Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen bzw. unmittelbare Gefahren (Sturz, Immobilität, Mähroboter, Verkehrsraum) vor. Die Sicherung und Übergabe an eine qualifizierte Auffangstation entspricht sowohl tierschutzrechtlichen Grundsätzen (§ 1 und § 2 TierSchG) als auch den Leitlinien zur Wildtierhilfe in Deutschland.

Tiernotruf Saarland e.V. – Laut gegen Leid.
24/7 – für alle, die keine Stimme haben.
Hinterlasse eine Antwort