Umgang mit Fundtieren – Was Bürger wissen sollten

Täglich werden im Saarland Tiere aufgefunden, die offensichtlich herrenlos, verletzt, orientierungslos oder in einer Notlage sind. Für viele Menschen ist jedoch unklar, wie in einer solchen Situation korrekt vorzugehen ist und welche rechtlichen Grundlagen gelten. Der Umgang mit Fundtieren erfordert ein ruhiges, verantwortungsbewusstes Handeln – sowohl aus Tierschutzgründen als auch aus Gründen der eigenen Sicherheit.

1. Was gilt als Fundtier?

Ein Tier gilt als Fundtier, wenn:

  • es offensichtlich herrenlos ist oder sich verlaufen hat,

  • sich an einem ungewohnten Ort befindet und keine Bezugsperson erkennbar ist,

  • es sich in einer Gefahrenlage befindet (z. B. verletzt, orientierungslos, entkräftet),

  • es auf öffentlichem oder privatem Gelände „aufgefunden“ wird, ohne dass der Besitzer ermittelt werden kann.

Nicht als Fundtier gelten:

  • Wildtiere (hier greifen andere Zuständigkeiten)

  • Tiere, die eindeutig einem Halter zugeordnet werden können (z. B. wenn der Besitzer vor Ort ist)

2. Eigenschutz hat oberste Priorität

Bevor Sie einem Tier helfen, müssen Sie zunächst Ihre eigene Sicherheit gewährleisten:

  • Abstand halten, Tier einschätzen

  • Vorsicht vor schmerzbedingter Aggression

  • Bei Straßenverkehr: Warnweste tragen, Warnblinker an, Warndreieck aufstellen

  • Bei Wildtieren: niemals anfassen (Biss- und Infektionsgefahr)

  • Handschuhe tragen, falls vorhanden

Ein verletztes oder verängstigtes Tier kann schnell unkontrolliert reagieren – als Finder sind Sie nicht verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen.

3. Tier sichern – wenn möglich und ungefährlich

Wenn das Tier keinen Anzeichen von Aggression zeigt und Sie sich gefahrlos nähern können:

  • ruhig sprechen, keine hektischen Bewegungen

  • Tier mit Abstand beobachten

  • Bei Hunden: nicht von vorne nähern, nicht beugen, Leine vorsichtig anlegen, wenn möglich

  • Bei Katzen: eine Transportbox oder Decke nutzen – nie mit bloßen Händen greifen, wenn das Tier faucht oder sich wehrt

  • Das Tier niemals mit Gewalt fixieren

Ist das Tier verletzt oder zeigt Panik, ist es besser, auf Fachkräfte zu warten.

4. Wer zuständig ist (Saarland)

Fundtiere unterliegen im Saarland der kommunalen Verantwortung – das bedeutet:

  • Die Gemeinde / Stadtverwaltung ist rechtlich verpflichtet, Fundtiere sicher unterzubringen.

  • Viele Gemeinden arbeiten hierfür mit Tierheimen, Tierrettungsdiensten oder Tiernotruf Saarland e. V. zusammen.

  • Die Polizei ist nicht primär für Fundtiere zuständig, unterstützt aber bei Gefahrensituationen oder Wildunfällen.

5. Was Sie als Finder tun müssen

1. Fundtier melden

Pflicht nach § 965–967 BGB:

  • Tiernotruf Saarland kontaktieren

  • Ordnungsamt / Gemeindeverwaltung informieren

  • Bei verletzten Tieren: Tierarzt oder Tierklinik (Kosten trägt die Kommune, nicht der Finder!)

2. Standort durchgeben

  • Straße, Hausnummer, Orientierungspunkte

  • Fluchtrichtung, falls das Tier weiterläuft

3. Tier kennzeichnen lassen

Falls das Tier gesichert wurde:

  • Im Tierheim oder beim Tierarzt wird geprüft, ob es gechippt oder tätowiert ist

  • Registrierungsdaten bei Tasso oder Findefix werden abgeglichen

  • Besitzer wird informiert

6. Was Sie NICHT tun dürfen

❌ Das Tier einfach behalten
→ rechtlich handelt es sich um Fundunterschlagung (§ 246 StGB)

❌ Das Tier irgendwo aussetzen
→ strafbar nach Tierschutzgesetz

❌ Ohne Absprache ein verletztes Tier privat behandeln lassen
→ Kosten müssen dann ggf. selbst getragen werden

❌ Das Tier selbst „vermitteln“
→ nur Gemeinden / Tierheime dürfen das

7. Verletzte Tiere: Besonderes Vorgehen

Bei verletzten Fundtieren gilt:

  • nicht versuchen, selbst medizinisch einzugreifen

  • keine Medikamente geben

  • nicht schienen, verbinden oder Wunden reinigen

  • sofort Tiernotruf / Tierarzt / Tierklinik kontaktieren

  • Tier warm halten – aber nicht zu eng einwickeln

Alle medizinischen Maßnahmen sollten Profis überlassen werden, um weitere Verletzungen zu vermeiden.

8. Das Tier bleibt verschwunden – was passiert dann?

Fundtiere werden im Tierheim oder bei einem Tierrettungsdienst:

  • medizinisch untersucht

  • registriert

  • untergebracht

  • rechtlich nach Fundtierrecht verwaltet

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (meist 6 Monate) kann das Tier neu vermittelt werden – es sei denn, der Besitzer meldet sich vorher.

9. Emotionale Aspekte nicht unterschätzen

Für viele Finder ist der Umgang mit verletzten oder verängstigten Tieren emotional belastend. Es ist wichtig zu wissen:

  • Sie haben richtig gehandelt, wenn Sie Hilfe organisiert haben

  • Sie sind nicht verpflichtet, das Tier selbst zu transportieren

  • Jede Meldung kann ein Tierleben retten

10. Fazit

Der korrekte Umgang mit Fundtieren schützt:

  • das gefundene Tier

  • andere Verkehrsteilnehmer

  • den Finder selbst

  • die rechtlichen Abläufe

  • und sichert die Chance, dass das Tier zu seinem Besitzer zurückfindet

Mit Ruhe, Verantwortungsbewusstsein und der Unterstützung der zuständigen Stellen kann jeder Mensch im Saarland einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten.