Finderleitfaden

Finderleitfaden

Tierfund melden – der Finderleitfaden

Wenn Sie ein Tier finden, entscheiden die ersten Minuten über Sicherheit, Versorgung und die korrekte Zuständigkeit. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, was zu tun ist – im Saarland, im angrenzenden Département Moselle (57) und in Luxemburg.


1) Sicherheit zuerst

  • Eigene Sicherheit: Straße sichern (Warnblinker, Warnweste), Abstand halten, Kinder/Hunde fernhalten.

  • Tier einschätzen: Atmet es? Blutet es stark? Wirkt es aggressiv/ängstlich?

  • Kein Risiko eingehen: Bei Verletzungs- oder Gefährdungslage 112 (Feuerwehr/Polizei) rufen.

  • Wildtiere nur anfassen, wenn absolut nötig – Handschuhe/Decke nutzen.


2) Sofort melden – so erreichen Sie Hilfe

  • Tiernotruf Saarland (Hauptstandort Völklingen): Melden Sie Funde im gesamten Saarland sowie in Randbereichen Moselle (57) und Luxemburg.

  • Notfall / Gefahr im Verzug: 112.

  • Straßenverkehr / Wildunfall: Polizei – diese alarmiert den zuständigen Jagdpächter.

Wichtiger Hinweis (Ausland): In Luxemburg und Frankreich (Moselle 57) können wir Einsätze mit Sekunden-Dringlichkeit aufgrund längerer Anfahrten nicht übernehmen. Rufen Sie dort zusätzlich 112 bzw. die nächste Tierklinik an.


3) Diese Informationen brauchen wir

Halten Sie folgende Punkte bereit – ideal als Sprachnachricht oder Stichpunkte:

  1. Genauer Standort (Ort/Straße, Hausnummer, markanter Punkt; ideal: Standortfreigabe/Koordinaten).

  2. Tierart & Größe (Hund, Katze, Igel, Greifvogel …).

  3. Zustand (verletzt, bewegungsunfähig, orientierungslos, Jungtier allein, kollidiert mit Auto).

  4. Kennzeichen (Halsband, Marke, Tätowierung; Foto der Chipnummer, falls Lesegerät vorhanden).

  5. Gefahren (fahrende Autos, Gewässer, Hitze/Kälte).

  6. Ihr Rückrufkontakt.

Fotos/Videos helfen – bitte quer, hell, mit Umfeld.


4) Erste Hilfe & Sicherung (nur wenn gefahrlos)

  • Hund: Ruhig ansprechen, nicht beugen. Leine/Schlaufe, Decke als Trage. Maulkorb/Improvisation (Binde) bei Schmerzreaktionen.

  • Katze: Handtuch/Decke, in Transportbox mit Luftlöchern; dunkel halten.

  • Igel/Kaninchen/Fledermaus: Handschuhe, Karton mit Luftlöchern & Wärmflasche (handwarm).

  • Vogel (auch Greifvogel/Eule): Karton dunkel, nicht füttern.

  • Reptilien/Exoten: Kein Eigenversuch – melden und Abstand halten.

  • Starke Blutung: Saubere Kompresse/Handtuch mit sanftem Druck.

  • Unterkühlung/Überhitzung: Langsame Erwärmung/Kühlung; niemals schockartig.

Nie: Milch, Alkohol, Schmerzmittel, Zwangsfütterung, Social-Media-Lives ohne Schutz des Standorts (Störung!).


5) Rechtslage kurz erklärt (Deutschland)

  • Fundtier (z. B. zugelaufener Hund/Kater): gilt als Fundsache; Gemeinde/Ordnungsamt ist zuständig und hat i. d. R. Verträge mit Tierheimen/Tierärzten. Selbstbehalt ohne Meldung ist nicht erlaubt.

  • Herrenlos ist selten – klärt die Behörde/Tierheim.

  • Wildtiere: gehören niemandem; bei verletztem Wild zuständig: Polizei/Jagdpächter bzw. Untere Naturschutzbehörde (Artenschutz).

  • Unfall mit Wild: Immer Polizei, Unfallaufnahme (Versicherung). Tiere nicht verfolgen.


6) Spezialfälle

A) Jungtiere

  • Rehkitz / Hase: Nicht anfassen! Mutter ist meist in der Nähe. Nur bei akuter Gefahr (z. B. Mäharbeiten) melden.

  • Singvögel:

    • Nestling (nackt/fluffig, kann nicht hüpfen): wenn möglich zurück ins Nest.

    • Ästling (befiedert, hüpft): Belassen, Eltern füttern am Boden weiter; nur bei Gefahr an den Rand setzen.

  • Katzenwelpen: Beobachten (mit Abstand) – Mutter kommt oft in Intervallen. Bei Kälte, Krankheit oder Gefahr bitte melden.

B) Kennzeichnung & Suche nach Halter

  • Mikrochip: Tierarzt/Tiernotruf/Tierheim auslesen.

  • Register: TASSO, Findefix u. a. prüfen (wir übernehmen).

  • Social Media: Nur ohne genaue Fundadresse; Gesicht/Nummernschilder Unbeteiligter unkenntlich.

C) Ausland (Moselle 57 / Luxemburg)

  • Melden Sie zusätzlich lokale Tierkliniken/Polizei. Wir koordinieren Übergaben/Transporte, sobald realistisch erreichbar.


7) Transport – ja oder nein?

  • Ja, wenn ungefährlich möglich und wir/Behörde dazu raten: Tier direkt in die nächstgeeignete Tierklinik/Tierarztpraxis oder vereinbartes Tierheim fahren.

  • Nein, wenn: schwere Verletzungen an Wirbelsäule/Becken, große Wildtiere, Greifvögel ohne Schutzausrüstung, Gefahr für Sie. Dann auf Anweisung warten.


8) Nach dem Fund

  • Fundanzeige (Deutschland): Kurzmeldung an Ordnungsamt / Fundbüro (übernehmen oft Tierheime/Tiernotruf – wir sagen Ihnen, wer zuständig ist).

  • Belege aufbewahren (Treibstoff/Maut/Material), wenn Kostenübernahme zugesagt wurde.

  • Kontakt halten: Wir informieren über weitere Schritte/Abholung.


9) Häufige Irrtümer – kurz & klar

  • Ich darf das gefundene Tier behalten“ → Falsch. Meldepflicht!

  • Jeder junge Vogel braucht Hilfe“ → Oft falsch. Ästlinge bitte belassen.

  • Milch hilft Igeln“ → Gefährlich. Nur Wasser, Spezialfutter nach Rücksprache.

  • Bei Wildunfall reicht ein Anruf beim Jäger“ → Polizei anrufen – amtliche Dokumentation!


10) Checkliste zum Abspeichern

  1. Standort sichern, Übersicht gewinnen.

  2. 112 bei Lebensgefahr/Unfalllage.

  3. Tiernotruf kontaktieren – Standort, Art, Zustand durchgeben (+ Fotos).

  4. Erste Hilfe nur, wenn gefahrlos.

  5. Transport/Übergabe nur nach Absprache.

  6. Fundanzeige/Behörde/Tierheim: Zuständigkeit klären.