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DATENSCHUTZ · MITGLIEDSCHAFT

Datenschutzinformation für Mitgliedsanträge und Mitglieder

Diese Information erläutert, wie der Tiernotruf Saarland e.V. personenbezogene Daten verarbeitet, wenn du eine Fördermitgliedschaft oder aktive Mitgliedschaft beantragst und – nach einer Aufnahme – Mitglied des Vereins wirst.

2. Welche Daten verarbeiten wir?

Beim öffentlichen Mitgliedsantrag verarbeiten wir die Angaben, die du im Formular machst. Dazu gehören insbesondere:

  • gewählte Mitgliedschaft: Fördermitglied (60,00 € Jahresbeitrag) oder aktives Mitglied (24,00 € Jahresbeitrag),
  • Vor- und Nachname, Anschrift und E-Mail-Adresse,
  • optional Telefonnummer, Geburtsdatum sowie Beruf/Tätigkeit,
  • bei Interesse an aktiver Mitarbeit freiwillige Angaben zu Einsatzbereichen, Qualifikationen, Erfahrungen und Verfügbarkeit,
  • deine Nachricht an den Verein,
  • Zeitpunkt und Vorgangsnummer des Antrags sowie die dokumentierte Kenntnisnahme von Satzung und Datenschutzinformation,
  • interne Bearbeitungsangaben zum Aufnahmeverfahren.

Bitte übermittle über Freitextfelder keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten – etwa Gesundheitsdaten – sofern dies für den Mitgliedsantrag nicht erforderlich ist.

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Wir verarbeiten die Daten zur Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung deines Aufnahmeantrags, zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem Antrag und – falls du aufgenommen wirst – zur Durchführung und Verwaltung deiner Mitgliedschaft.

Rechtsgrundlage ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Bearbeitung deines Mitgliedsantrags und zur Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich ist. Soweit gesetzliche Pflichten bestehen, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Technisch erforderliche Sicherheits-, Nachweis- und Missbrauchsschutzmaßnahmen können auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.

Freiwillige Angaben werden nur verarbeitet, soweit du sie selbst im Antrag zur Verfügung stellst und sie für die Bearbeitung deiner gewünschten Mitarbeit relevant sind.

4. Empfänger und Zugriff

Innerhalb des Vereins erhalten nur Personen Zugriff, die die Daten zur Bearbeitung des Aufnahmeverfahrens, zur Vereinsverwaltung oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgabe benötigen, insbesondere hierzu berechtigte Vorstands- und Administrationsmitglieder.

Soweit für Betrieb, Hosting, Datensicherung oder E-Mail-Kommunikation externe IT-Dienstleister eingesetzt werden, können diese im technisch erforderlichen Umfang als Auftragsverarbeiter oder sonstige Empfänger mit Daten in Berührung kommen. Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.

5. Speicherdauer

Antragsdaten werden nur so lange gespeichert, wie sie für das Aufnahmeverfahren und die damit zusammenhängende Kommunikation benötigt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden Daten gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweis- und Rechtsverteidigungsinteressen entgegenstehen.

Bei Aufnahme in den Verein werden die erforderlichen Daten für die Dauer der Mitgliedschaft weiterverarbeitet. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden sie gelöscht oder gesperrt, sobald sie für die Vereinsverwaltung nicht mehr benötigt werden und gesetzliche Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind.

6. Pflichtangaben und freiwillige Angaben

Die im Antrag mit * gekennzeichneten Felder sind für die Bearbeitung des Mitgliedsantrags erforderlich. Ohne diese Angaben können wir den Antrag nicht sinnvoll bearbeiten. Nicht als Pflichtfeld gekennzeichnete Angaben sind freiwillig.

7. Deine Datenschutzrechte

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen hast du insbesondere das Recht auf Auskunft über deine gespeicherten personenbezogenen Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Soweit eine Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht, kann außerdem ein Widerspruchsrecht bestehen.

Zur Wahrnehmung deiner Rechte kannst du dich an mail@tiernotrufsaarland.de wenden.

8. Beschwerderecht

Du hast das Recht, dich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für das Saarland ist insbesondere das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken, zuständig.

9. Keine automatische Aufnahmeentscheidung

Über die Aufnahme in den Verein entscheidet nicht automatisch die Software. Der Mitgliedsantrag wird durch hierzu berechtigte Personen des Vereins geprüft. Es findet im Aufnahmeverfahren keine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt.

10. Sicherheit und Vertraulichkeit

Der Mitgliedsantrag wird in der geschützten Vereinsverwaltung gespeichert. Zugriffsrechte sollen auf die Personen beschränkt werden, die die Daten tatsächlich benötigen. Technische und organisatorische Maßnahmen dienen dazu, die Daten gegen Verlust, unbefugten Zugriff und unzulässige Veränderung zu schützen.

11. Stand dieser Datenschutzinformation

Stand: 11. August 2026